
Ausgangslage
Seit 1996 stehen die speziellen Portnadeln zur Punktion von Portsystemen in der Mittel- und Gegenständeliste MiGeL und deren Kosten werden, im ambulanten Bereich, über letztere abgerechnet. Es handelt sich dabei um die beiden Positionen 03.05.10.00.1 und 03.05.11.00.1. Mit der aktuellen Teilrevision der MiGeL ändert sich folgendes:
Ab dem 1. Juli 2011 werden sämtliche auf dem Markt erhältlichen Portnadeln (jeglicher Hersteller) aus der MiGeL gestrichen und können nicht mehr über diese abgerechnet werden [1].
Die Streichung der Portnadeln aus der MiGeL hat Auswirkungen vor allem auf Ambulatorien, Tageskliniken, Arztpraxen sowie die spitalextern tätigen Organisationen, welche die Nadeln ab dem 1. Juli 2011 nicht mehr über die MiGeL abrechnen dürfen.
Die Steichung der Portnadeln aus der MiGeL bedeutet jedoch nicht, dass diese überhaupt nicht mehr rückvergütet werden. Die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) sind nicht in Frage gestellt, so dass die Vergütung dieser Produkte in entsprechenden Tarifverträgen (z.B. Tarmed) zwischen santésuisse und Leistungserbringern zu regeln sind [2].

Wie geht's nun weiter?
Wir hatten in den letzten Wochen engen Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit sowie der santésuisse und stets auf die Wichtigkeit der Rückvergütung der Nadeln im ambulanten Bereich hingewiesen. Dabei hielten wir verschiedene Organisationen über unser Vorgehen auf dem Laufenden (Onkologiepflege Schweiz, Krebsliga, Stiftung Patientenschutz, SUVA). Wir erwarteten eine schriftliche Empfehlung der santésuisse, wie unsere Kunden die Portnadeln zukünftig abrechnen können. Hier die Zusammenfassung der Stellungnahme (schriftlich sowie telefonisch):
…wenn Sie über Tarmed abrechnen, dann verwenden Sie zur Rückvergütung der Portnadeln die generelle Interpretation 20 des Tarifsystems (Tarifpunkt GI-20). Auszug Tarmed: „Verbrauchsmaterial ist separat verrechenbar, sofern der Einkaufspreis (inkl. MwSt.) pro Einzelstück CHF 3.00 übersteigt. Verrechnet wird der Einstandspreis (Stückpreis auf der Basis der Jahreseinkaufsmenge) plus ein Zuschlag von 10%“ [3].
… wenn Sie keine Möglichkeit haben über den Tarmed abzurechnen (z.B. Spitex, selbständig erwerbende Pflegefachperson, Onkospitex, Palliative Care) müssen Sie die Rückvergütung der Portnadeln explizit in den einzelnen Tarifverträgen regeln (mündliche Information santésuisse).
Nachfolgend das Schreiben der santésuisse sowie die Neuerungen im Bereich der MiGeL. Die Streichung der Portnadeln aus der MiGeL tritt per 1. Juli 2011 in Kraft.
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| Stellungnahme der santésuisse >> |
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Auszug MiGeL: Änderungen 2011 >>
Bitte beachten Sie, dass es sich in der MiGeL um Produktgruppen und nicht um einzelne Marken handelt. Es betrifft alle Hersteller.
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[1] MiGeL, Änderungen per 1. Januar 2011
[2] Schreiben Bundesamt für Gesundheit, 28. April 2011
[3] Stellungnahme der santésuisse, 16. Mai 2011
Stand 30. Mai 2011
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